Tipps zum Gebrauchtwagenkauf
Viele Personen kaufen ihre Autos gebraucht. Damit der Gebrauchtwagenkauf nicht zum Risiko wird, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt:
Vor dem Kauf
Es gibt viele Möglichkeiten, gebrauchte Autos zu finden. Hier eine Auswahl:
- Kleinanzeigen in Tageszeitungen
- Kleinanzeigen in speziellen Marktblättern
- Kleinanzeigen in Wochenblättern
- Online auf Automärkten
- Bei Autohäusern
- Private Automärkte
Beim Kauf
1. Worauf der Käufer achten sollte
Machen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt. Achten Sie darauf, dass ein gültiges Kennzeichen am Fahrzeug angebracht ist. Für Probefahrten können bei der Zulassungsstelle "Rote Kennzeichen" gekauft werden. Nehmen Sie eine weitere Person, die nach Möglichkeit etwas von Autos versteht, zum Autokauf mit. Denn vier Augen sehen mehr als zwei. Achten Sie auf die TÜV-Plakette. Sie sollte noch ein Jahr gültig sein. Lassen Sie sich auch die letzte HU-Bescheinigung (ehemals TÜV-Bericht) zeigen, sie gibt Aufschluss über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug nach Möglichkeit mit einem Katalysator, Airbag, Antiblockiersystem und Wegfahrsperre ausgestattet ist. Bei der Probefahrt beobachten Sie:
- das Verhalten des Lenkrades beim Geradeauslauf
- Motorgeräusche, besonders gut zu testen im Leerlauf
- Untersuchen Sie das Reifenprofil, vier Millimeter sollten noch vorhanden sein
- Achten sie auf die Stoßdämpfer
- Überprüfen Sie die Funktion aller Lichter
- Kein gutes Zeichen sind bläuliche Wolken aus dem Auspuff
- Weißer Rauch kann auf Probleme mit der Zylinderkopfdichtung hinweisen
Achten Sie auf Rost und Unfallschäden. Lassen Sie sich im Kaufvertrag Unfallfreiheit zusichern. Kleine Beulen gelten nicht als Unfallschäden.
2. Vertragsangelegenheiten
Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem Halter, sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht aushändigen lassen. Halten Sie im Kaufvertrag fest, welches Zubehör, z.B. Dachgepäckträger, im Kaufpreis enthalten ist.
3. Worauf der Verkäufer achten sollte
Nehmen Sie an der Probefahrt teil und lassen Sie sich vom Fahrer den Führerschein zeigen. Händigen Sie die Zulassungsbescheinigung II (ehemals Kfz-Brief) erst nach vollständiger Bezahlung des Fahrzeuges aus. Verwenden Sie einen vorgefertigten Kaufvertrag. Lassen Sie sich vom Käufer zur Überprüfung der Adresse den Personalausweis zeigen. Halten Sie den genauen Übergabeort und -zeitpunkt im Kaufvertrag fest, damit Ihnen keine Schäden des Käufers angelastet werden können.
Nach dem Kauf
1. Für den Verkäufer
Nach dem erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs informieren Sie sofort die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung. Der Übergabezeitpunkt ist wichtig für die Berechnung der Kfz-Steuer. Auch schützt er Sie vor unberechtigten Bußgeldbescheiden, die für den Käufer bestimmt sind.
2. Für den Käufer
Sie sind verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug innerhalb von 3-4 Tagen bei der Zulassungsstelle umzumelden. Welche Papiere Sie dafür benötigen, finden Sie in unserer Checkliste für die Zulassung. Teilen Sie der Versicherung des Verkäufers mit, ob Sie den Versicherungsvertrag beibehalten oder das Fahrzeug anderwertig versichern wollen.