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Sicherheit beim Autofahren

Studien beweisen, dass das Tragen von Sicherheitsgurten die Verletzungsgefahr bei Autounfällen reduziert. In der Straßenverkehrsordnung §21a StVO wird vorgeschrieben, dass Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden müssen. Verstöße gegen die Verordnung werden nach dem Bußgeldkatalog wie folgt geahndet:
Tatbestand Bußgeld
Nicht angeschnallte Person im Fahrzeug EUR 30
Nicht angeschnalltes Kind im Fahrzeug

EUR 40, 1 Punkt (ein Kind)
EUR 50, 1 Punkt (mehrere Kinder)

Kind bis zum 12ten Lebensjahr ohne Kindersitz EUR 30
Mehrere Kinder ganz ungesichert befördert EUR 35

Wer muss einen Sicherheitsgurt tragen?

Jede Person, die größer als 1,50 m ist.
Kinder unter 1,50 m gehören auf den Kindersitz. Dies ist Pflicht. Die Altersgrenze für die Benutzung von Kindersitzen ist das 12.Lebensjahr.

Schnallen Sie Ihr Kind an und seien Sie ein gutes Vorbild!

Der Gebrauch von Handys während der Autofahrt

Sind Sie schon mal hinter einem Autofahrer hergefahren, der mit seinem Handy telefonierte? Sie werden sicherlich Folgendes bemerkt haben: Die Geschwindigkeit verändert sich ruckartig, das Auto fährt leicht Zickzack, die Bewegungen des Kopfes und der Hände des Fahrers wirken sehr aufgeregt.

Ab dem 1. April 2004 wird das Telefonieren mit dem Handy beim Autofahren mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Deshalb telefonieren Sie nur, wenn Ihr Wagen steht. Wenn Sie trotzdem nicht auf das Telefonieren beim Autofahren verzichten können, lassen Sie sich eine Freisprechanlage einbauen und versuchen Sie die Gespräche kurz zu halten.

Fahren mit Kindern

Durch Leichtsinn und Gleichgültigkeit der Eltern verunglücken jedes Jahr Kinder als Mitfahrer im PKW. Nur jedes vierte Kind wird beim Autofahren durch ein entsprechendes Rückhaltesystem gesichert. Vier von fünf im PKW getöteten Kindern könnten heute noch leben, wenn sie in einem entsprechenden Sitz angeschnallt gewesen wären.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kinder unter 12 Jahren oder unter einer Größe von 1,50 m in Kraftfahrzeugen generell durch ein geeignetes Kinderrückhaltesystem gesichert sein müssen.

Hier einige Informationen zu Kindersitzen:
Beachten Sie beim Kauf von einem Kindersitz, dass er das ECE-Prüfsiegel trägt. Dies ist eine europäische Norm und besagt, dass der Sitz geprüft und zugelassen ist. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der Norm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 aufweisen. Probesitzen des Kindes und Probeeinbau im PKW stellen sicher, dass das Modell auch richtig ist. Nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen auf dem Beifahrersitz bei aktivem Beifahrer-Airbag sind nicht erlaubt. Achten Sie auch immer darauf, dass das Ein- und Aussteigen des Kindes nur an der Gehsteigseite erfolgt. Das Verriegeln der Türen mit der Kindersicherung führt auch zu höherer Sicherheit für Ihre Kinder.
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