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Teil- und Vollkasko-Versicherung
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners aufkommt, ersetzt die Kasko-Versicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Dieses ist u.a. gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Hierbei können Sie zwischen der Teilkasko- und der Vollkasko-Versicherung wählen.
Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko-Versicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen PKW. Durch die Teilkasko-Versicherung sind Sie gegen folgende Schadenereignisse versichert:
- Diebstahl
- Brand und Explosion
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Glasbruch
- Marderbiss
Vollkasko-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Vollkasko-Versicherung bei neueren oder bei besonders wertvollen Fahrzeugen. Die Vollkasko-Versicherung tritt bei folgenden Schadenereignissen ein:
- allen Ereignissen der Teilkasko (siehe oben)
- Unfall des Fahrzeugs (auch selbstverschuldet)
- Mut- oder böswillige Handlungen
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Unterschiede unseres günstigen soliden Ineas Basic Tarifs und des Ineas Super+ Tarif mit seinen hochwertigeren Leistungen. Ab 01.01.2010 haben wir die Leistungen unseres Komforttarifs Ineas Super+ verbessert. Für nähere Erklärungen und weitergehende Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Fragezeichen.
| Leistungen |
Ineas Basic |
Ineas Super+ |
Gilt für Kasko: |
Schäden durch Brand oder Explosion
Versichert sind Schäden durch Feuer mit Flammenbildung (Brand). Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Als Explosion gilt eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit Gas- oder Dampfausdehnung.
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Teil- und Vollkasko |
Entwendung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
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Teil- und Vollkasko |
Glasschäden
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Teil- und Vollkasko |
Marderbiss
Unmittelbar durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, allen Gummiteilen und Dämmmaterialien des PKWs sind versichert. Bei Wahl des Super+ Tarifs sind sogar Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, versichert.
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Schäden an Kabeln, Gummiteilen, Dämmmaterialien |
Schäden an Kabeln, Gummiteilen, Dämmmaterialien und Folgeschäden am Fahrzeug |
Teil- und Vollkasko |
Zusammenstoß mit Tieren
Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Reh, Wildschwein) sind versichert. Bei Wahl des Super+ Tarifes sind sogar Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert.
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Nur Haarwild (z.B. Reh, Wildschwein) |
alle Tiere |
Teil- und Vollkasko |
Schäden durch Naturgewalten
Die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auf den PKW ist versichert. Bei Wahl des Super+ Tarifes sind zusätzlich Schäden durch Schneelawinen und Muren am Fahrzeug versichert.
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Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung |
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen und Muren |
Teil- und Vollkasko |
Neupreisentschädigung
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW erhalten Sie beim Basistarif innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstzulassung den Neupreis des Fahrzeugs, beim Super+-Tarif sogar bis zu 14 Monaten nach der Erstzulassung. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadens noch im Eigentum desjenigen befindet, der dieses als Neuwagen vom Kfz-Händler oder Kfz–Hersteller erworben hat.
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bis 6 Monate |
bis 14 Monate |
Teil- und Vollkasko |
Fahrzeugteile und -zubehör
Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest angebaute Fahrzeugteile und fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluß verwahrtes Fahrzeugzubehör sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, sofern Sie ausschließlich dem Fahrzeuggebrauch dienen. Weitere mitversicherte Teile sind in unseren Versicherungsbedingungen AKB unter A.2.1.3 aufgeführt. Dazu zählen z.B. Radio- und Audiosysteme oder fest eingebaute Navigationssysteme etc. Beim Basic Tarif erstatten wir bei den speziell aufgezählten Fahrzeugteilen bis zu 1.200 Euro (brutto) und beim Super+ bis zu 5.000 Euro (brutto) vom Neuwert.
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Fahrzeugteile bis 1.200 Euro Neuwert |
Fahrzeugteile bis 5.000 Euro Neuwert |
Teil- und Vollkasko |
Rabatt-Retter
Der Rabattretter tritt ab einer Schadenfreiheitsklasse von 30 (dies entspricht 25%) bei Wahl des Tarifes Super+ in Kraft. Wenn Sie einen Schaden erleiden, würden Sie normalerweise im Folgejahr zurückgestuft, z.B. beim Basistarif in die Schadenfreiheitsklasse 18 (dies entspricht 36%). Mit dem Rabatt-Retter bleibt Ihr Beitragssatz unverändert bei den günstigen 25% in SF Klasse 26.
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Vollkasko |
Geltungsbereich
Sie haben Versicherungsschutz in den folgenden Ländern: Österreich, Andorra, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Grossbritanien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik und Slowenien.
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EU, Andorra, Kroatien, Island, Norwegen und Schweiz |
Teil- und Vollkasko |
Zur Produktübersicht für die Motorrad-Teilkaskoversicherung gelangen Sie hier:
Motorrad-Teilkasko-Produktübersicht
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