| Schutzbriefleistungen |
Kostenloser Auto-Basisschutzbrief |
Delta-Autoschutzbrief |
Versicherte Person
Basisschutzbrief: Versichert sind Versicherungsnehmer, berechtige Fahrer und berechtige Insassen bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug. Delta-Schutzbrief: Versichert sind Versicherungsnehmer, Familienangehörige, d.h. auch Ehe- oder Lebenspartner, die in häuslicher Gemeinschaft leben und die minderjährigen Kinder.
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Versicherungsnehmer,
berechtige Insassen |
Versicherungsnehmer und alle Familienangehörigen, unabhängig vom Fahrzeug und ob Sie getrennt oder gemeinsam verreisen |
Versichertes Fahrzeug
Der Basisschutzbrief fahrzeugbezogen. Versichert ist das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Der Delta-Schutzbrief ist personenbezogen. Es besteht auch Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer oder einen Familienangehörigen zugelassen sind, soweit diese nicht mehr als 9 Sitzplätze haben. Nicht versichert sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte Fahrzeuge, nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrzeuge mit gewerbsmäßiger Personenbeförderung oder Fahrzeuge mit roten Kennzeichen.
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Fahrzeug aus Versicherungsschein, sowie Wohnwagen, Gepäck-, Bootsanhänger |
Auf Versicherungsnehmer oder auf einen Familienangehörigen zugelassene Fahrzeuge |
Geltungsbereich
Als Geltungsbereich zählen die Länder, in denen Versicherungsschutz für Schadenfälle besteht.
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Europa, außereuropäische Gebiete, die zum europäischen Wirtschaftsraum zählen |
Weltweit |
Leistungen nach einer Panne oder einem Unfall
Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
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Wiederherstellen Fahrbereitschaft
Wir organisieren Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug zur Schadenstelle im Falle einer Panne oder eines Unfalls. Die Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeuges wird am Schadenort wiederherstellt. Wir übernehmen die Kosten in unbegrenzter Höhe. Bei eigenorganisierter Pannenhilfe erstatten wir bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro (einschließlich Kleinteile).
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bis 100 Euro (bei Eigenorganisation) |
bis 100 Euro (bei Eigenorganisation) |
Abschleppen Fahrzeug
Falls das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht fahrbereit gemacht werden kann, schleppen wir das Fahrzeug (einschließlich Gepäck) bis zur nächsten Fachwerkstatt ab. Die Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen wir. Für nicht durch uns organisiertes Abschleppen Ihres Fahrzeugs erstatten wir Kosten bis zu 150 Euro. Sollte Ihr Gepäck und Ihre Ladung separat transportiert werden müssen, übernehmen wir zusätzlich die Kosten bis zu 200 Euro.
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bis 150 Euro (bei Eigenorganisation)+
bis 200 Euro für Gepäcktransport |
bis 150 Euro (bei Eigenorganisation) +
bis 200 Euro für Gepäcktransport |
Bergen des Fahrzeugs
Wir sorgen für die Bergung Ihres Fahrzeugs einschließlich Gepäck (und nicht gewerblich beförderter Ladung), falls Ihr Fahrzeug von der Strasse abgekommen ist. Die hierdurch enstandenen Kosten übernehmen wir.
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Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung
Sie erhalten die folgenden Leistungen, wenn Sie bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt sind und Ihr Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag fahrbereit gemacht werden kann (oder gestohlen wurde).
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Weiter- oder Rückfahrt
Fällt Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles aus oder wird gestohlen und befindet sich 50 km vom Wohnort entfernt, dann organisieren wir die Weiter- oder Rückfahrt für Sie. Als Rückfahrt zählt die Fahrt vom Schaden- oder Zielort zum ständigen Wohnsitz. Als Weiterfahrt zählt die Fahrt vom Schaden- zum Zielort.
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Bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern erstatten wir Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung Bahnkosten 1. Klasse (oder Liegewagenkosten einschließlich Zuschläge), sowie nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 Euro. |
Bei einfacher Entfernung unter 800 Bahnkilometern erstatten wir Bahnkosten 1. Klasse (+Zuschläge). Bei größerer Entfernung buchen wir für Sie einen Flug der Economy-Klasse und übernehmen die anfallenden Flugkosten. Nachgewiesene Taxifahrten werden bis zu 52 Euro erstattet. |
Übernachtung
Ihr Fahrzeug fällt aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus oder wird gestohlen und befindet sich 50 km vom Wohnort entfernt. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit. Die Kosten bis zu 3 Nächten übernehmen wir, sofern Sie die Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall zahlen wir die Kosten für eine Nacht. Höchstens werden 80 Euro pro Person und pro Übernachtung gezahlt.
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bis zu 3 Nächten und bis zu 80 Euro je Person und Nacht. Bei Inanspruchnahme der Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ erstatten wir Kosten bis zu 1 Nacht. |
Mietwagen
Ihr Fahrzeug muss nach einer Panne in eine Werkstatt oder ist nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und befindet sich mehr als 50 km vom Wohnort entfernt, dann sorgen wir dafür, dass Sie mobil bleiben. Wir tragen die Kosten eines Mietwagens bis zu 7 Tagen und bis höchstens 80 Euro je Tag, anstelle der Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ oder der Leistung „Übernachtung“, bis Ihnen Ihr Fahrzeug fahrbereit zur Verfügung steht.
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bis zu 7 Tagen und höchstens 80 Euro je Tag |
Fahrzeugunterstellung
Bei einer Panne oder einem Unfall ab 50 km Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz übernehmen wir die Kosten für die Unterstellung Ihres Fahrzeugs und sind Ihnen behilflich. Wir zahlen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports für maximal 2 Wochen.
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bis zu 2 Wochen |
Personentransport
Nach einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl mit mindestens 50 km Entfernung von Ihrem ständigen Wohnsitz, sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre berechtigen Insassen zusammen mit Ihrem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden. Voraussetzung ist, dass der Schadenort in Deutschland liegt.
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Zusätzliche Leistungen bei Krankheit, Verletzung auf einer Reise ab 50 km Entfernung
Erkrankt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von dem ständigen Wohnort entfernt ist, zahlen wir die unten aufgeführten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt dabei eine Erkrankung, wenn diese nicht innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Reise aufgetreten ist. Als Reise gilt eine Abwesenheit von höchstens 6 fortlaufenden Wochen.
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Krankenrücktransport
Wir übernehmen bei einem akut und unerwartet eingetretenen Krankheitsfall auf Reisen den Rücktransport in ein Krankenhaus, sofern dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Der Ort der Erkrankung muss sich allerdings mindestens 50 km von Ihrem ständigen Wohnort entfernt befinden. Die Mehrkosten für Übernachtung der nicht erkrankten mitversicherten Familienangehörigen übernehmen wir für höchstens 3 Nächte und bis zu 80 Euro pro Nacht.
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Wir organisieren den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Zusätzlich übernehmen wir Übernachtungskosten für maximal 3 Nächte bis 80 Euro pro (versicherter) Person pro Nacht. |
Rückholung von Kindern
Wir sorgen für Abholung und Begleitung Ihrer minderjährigen Kinder zu Ihrem Wohnort, wenn diese infolge einer Erkrankung mitreisender Begleitpersonen nicht mehr betreut werden können. Dies gilt auch, wenn die Kinder selbst erkranken. Der Ort der Erkrankung muss mindestens 50 km entfernt vom Wohnort liegen. Die in der Tabelle genannten Fahrtkosten übernehmen wir zusätzlich. Pro Schadenfall werden insgesamt bis zu 1.100 Euro für die angefallenen Kosten gezahlt.
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Bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern erstatten wir Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung Bahnkosten 1. Klasse (oder Liegewagenkosten + Zuschläge), sowie nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 Euro. |
Bei einfacher Entfernung unter 800 Bahnkilometern erstatten wir Bahnkosten 1. Klasse (+ Zuschläge). Bei größerer Entfernung übernehmen wir die angefallenen Kosten für einen Flug der Economy-Klasse, sowie nachgewiesene Taxifahrten bis zu 52 Euro. Innerhalb einer Europareise zahlen wir Übernachtungskosten von 80 Euro/Person für maximal 3 Nächte. |
Fahrzeugabholung
Kann das Auto in Folge von länger als 3 Tagen andauernder Erkrankung oder infolge von Tod des Fahrers nicht zurückgefahren werden, übernehmen wir die Rückholung des Fahrzeugs und die damit verbundenen Kosten. Bei Selbstveranlassung zahlen wir die in der Tabelle genannten Kosten. Der Schadenort muss mindestens 50 km Luftlinie von dem Wohnort entfernt sein.
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Wir organisieren den Transport des Fahrzeugs vom Schadenort zum Wohnort. Bei Eigenorganisation zahlen wir 0.50 Euro/km und maximal 3 Übernachtungen mit bis zu 80 Euro/Person. |
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise ab 50 km Entfernung
Diese Leistungen treten in Kraft, wenn sich im Ausland ein Schaden ereignet. Der Schadenort muss mindestens 50 km von Ihrem Wohnort entfernt sein. Als Ausland gilt beim Auto-Basisschutzbrief Europa und Gebiete der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Beim Delta-Schutzbrief sind Sie sogar weltweit versichert.
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Ersatzteilversand
Sie haben eine Panne oder einen Unfall im Ausland und die benötigten Ersatzteile für Ihr Fahrzeug sind nicht erhältlich oder lieferbar, dann sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Die entstandenen Versand- und Abholkosten übernehmen wir in voller Höhe, nicht aber die Kosten für die Ersatzteile selbst.
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Fahrzeugrücktransport
Wir übernehmen die Fahrzeugrücktransportkosten, wenn das Fahrzeug am ausländischen Schadenort nicht innerhalb von 3 Tagen fahrbereit gemacht werden kann. Die voraussichtlichen Reparaturkosten dürfen ebenfalls nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug sein. Wir übernehmen die Kosten bis max. 5.000 Euro. Beim Delta-Schutzbrief übernehmen wir die genannten Zusatzleistungen wie Fahrzeugrücktransport zusätzlich bei Reiseabbruch bei den genannten Gründen.
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Transport Ihres Fahrzeugs zur Werkstatt, Rücktransportkosten zum Wohnort bis max. 5.000 Euro. |
Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt, Rücktransportkosten zum Wohnort bis zu 5.000 Euro je Schadenfall. Zusätzlich bei Erkrankung eines Familienangehörigen, Krieg, Erdbeben zahlen wir die Fahrzeugrückführung zu Ihrem Wohnort. |
Mietwagen
Bei einer Panne/Unfall oder Fahrzeugdiebstahl im Ausland übernehmen wir die genannten Kosten für einen Mietwagen ab einer Entfernung von 50 km, sofern Sie die Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ oder die Leistung „Übernachtung“ nicht in Anspruch nehmen.
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Mietwagen für Dauer der Reparatur und Kosten für höchstens 7 Tage und bis zu 80 Euro je Tag oder Rückfahrt zum Wohnort mit Mietwagen bis maximal 560 Euro. |
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall, Panne oder nach Diebstahl im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden muss, dann übernehmen wir die anfallenden Verfahrensgebühren oder Verschrottungskosten, mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstiger Steuern. Ihr Gepäck wird zusätzlich auf unsere Kosten zu Ihrem Wohnsitz gebracht. Wir übernehmen die Kosten maximal bis zum Wert der Bahnfracht.
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Wir übernehmen die anfallenden Verfahrensgebühren oder Verschrottungskosten + Kosten Transport bis max. zum Wert Bahnfracht. |
Fahrzeugunterstellung nach Diebstahl
Wird Ihr im Ausland gestohlenes Fahrzeug wieder aufgefunden und muss es untergestellt werden, so tragen wir die dadurch entstehenden Kosten höchstens für 2 Wochen.
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bis zu 2 Wochen |
Hilfe im Todesfall
Sollte es einen Todesfall auf der Auslandsreise geben, organisieren wir in Abstimmung mit den Angehörigen die Bestattung vor Ort oder die Überführung an den ständigen Wohnsitz und tragen die Kosten dafür innerhalb Europas. Außerhalb Europas zahlen wir bis max. 10.000 Euro.
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Kosten für Bestattung am Sterbeort oder Überführung an Wohnsitz im Inland |
Routenplannung
Beim Delta-Schutzbrief erhalten Sie Ihre Reiseroute (Fahrtskizze, Wegbeschreibung) innerhalb Europas nach Beantragung bis spätestens 10 Tage vor der Reise.
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Fahrzeugschlüssel-Service
Ist Ihnen innerhalb Europas der Autoschlüssel verloren gegangen, entwendet worden oder kaputt gegangen, dann helfen wir bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels mit einer Kostenübernahme bis zu 120 Euro beim Delta-Schutzbrief. Die Kosten für den Ersatzschlüssel tragen wir allerdings nicht.
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Kosten bis zu 120 Euro |
Ersatz von Zahlungsmitteln
Geraten Sie bei einer weltweiten Reise durch den Verlust von Zahlungsmitteln in Not, vermitteln wir eine schnelle Auszahlung von Bargeld an ihren Reiseort. Nach 24h stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 1.600 Euro je Schadenfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 Euro.
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Zinsloses Darlehen bis zu 1.600 Euro und Überweisungskosten bis zu 100 Euro |
Anwalts- und Dolmetscherhilfe
Wir helfen Ihnen weltweit bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwalts oder/und Dolmetschers. Wird ein Dolmetscher nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schwierigkeiten für Behören nötig, zahlen wir bis zu 160 Euro.
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Dolmetscherleistung bis zu 160 Euro |
Rechtskosten-Vorschuss
Nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schwierigkeiten verauslagen wir bis zu 2.600 Euro für entstandene Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten, sowie für Strafkautionen (von Behörden verlangt) bis zu 12.500 Euro.
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Vorschuss bis zu 2.600 Euro für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten, sowie von den Behörden verlangte Strafkautionen bis zu 12.500 Euro. |
Verspäteter Reiseantritt
Können Sie Ihre Auslandsreise durch einen schwerwiegenden Grund erst verspätet antreten, dann übernehmen wir die entstandenen höheren Fahrtkosten bis zu 1.100 Euro für eine versicherte Person. Als schwerwiegende Gründe gelten die Erkrankung oder Tod eines Familienangehörigen oder eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Reise.
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entstandene höhere Fahrtkosten bis zu 1.100 Euro |
Travel-Delay-Service
Wir übernehmen nachgewiesene Aufwendungen bis zu 210 Euro für Verpflegung und Unterkunft, falls sich Ihr Abflug um bis zu 4 Stunden verzögert, annulliert wird, der Flug überbucht ist oder der gebuchte Flug umgeleitet wird. Bei verspätet oder nicht ankommenden Gepäck ersetzen wir nachgewiesene Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe.
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bis zu einer Höhe von 210 Euro je Ereignis |
Reiseabbruch
Bei nicht planmäßiger Beendigung der (weltweiten) Auslandsreise aufgrund von schwerer Erkrankung, Verletzung oder Tod eines Familienangehörigen, erheblicher Schädigung Ihres Vermögens oder Krieg, innere Unruhen oder Erdbeben sorgen wir für Ihre Rückreise. Wir übernehmen bis zu 2.600 Euro je Schadenfall für zusätzlich angefallene Fahrtkosten.
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zusätzlich anfallende Fahrtkosten bis zu 2.600 Euro für Sie und alle mitversicherten Familienangehörigen |
Card- und Dokumenten-Service
Ihre persönlichen Dokumente, Personal- und Card-Daten können Sie sicher in unserem Dokumenten-Safe lagern. Verlieren Sie auf Ihrer Reise Ihre persönlichen Papiere (wie z.B. Pass, Führerschein, Kreditkarten) helfen wir bei der Ersatzbeschaffung. Auf Ihre Anweisung übermitteln wir Ihnen Ihre gewünschten Daten. Die Kosten für verursachte Telefon-, Fahrt- und Übernachtungskosten für Ersatzbeschaffung übernehmen wir bis zu 260 Euro.
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Ersatzbeschaffung von persönlichen Papieren, Kostenübernahme bis zu 260 Euro |
Reiseinfo-Service
Auf Wunsch informieren wir Sie über Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen, geben allgemeine Länderinformationen, Klimaauskünfte und empfohlende Impfungen.
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Informationen über Einreise- und Zollbestimmungen, Impfungen |
Hilfe in besonderen Notfällen
Sollten Sie auf einer Auslandsreise in eine besondere Notsituation geraten und benötigen unsere Hilfe, dann leiten wir die entsprechenden Maßnahmen ein und übernehmen die hierbei entstehenden Kosten bis zu 500 Euro je Schadenfall. Als Notfälle gelten Situationen um Nachteile für Ihre Gesundheit und/oder Vermögen zu vermeiden, nicht jedoch Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.
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Sollten Sie in eine besondere Notlage geraten und benötigen unsere Hilfe, dann leiten wir die entsprechenden Maßnahmen ein und übernehmen die hierbei entstehenden Kosten bis zu 500 Euro. |
Telefonkosten
Wir übernehmen Ihre Telefonkosten bis zu 52 Euro zur Meldung eines stationären Krankenhausaufenthaltes im Ausland, zur Abforderung eines Krankenrücktransportes oder zur Überführung eines Todesfalles.
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bis zu 52 Euro zur Meldung Krankenhausaufenthaltes im Ausland, zur Abforderung Krankenrücktransportes oder Überführung Todesfall |
Benachrichtigungs-Service
In einem medizinischen Notfall oder bei einem Todesfall im Ausland benachrichtigen wir auf Wunsch eine nahestehende Person, Ihren Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
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Benachtigung nahestehender Person, Arbeitgeber oder Geschäftspartner |
Krankenbesuch
Sie müssen während Ihrer Reise länger als 5 Tage ins Krankenhaus. Wir organisieren den Besuch für Sie und übernehmen die Fahrt- und Übernachtungskosten bis zu 1.100 Euro je Schadenfall.
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Fahrt- und Übernachtungskosten für nahestehende Person bis zu 1.100 Euro |
Arzneimittel-Service
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Sie im Ausland nicht erhalten, werden von uns nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt zugeschickt. Die entstehenden Versand-, Zoll- und Abholkosten tragen wir.
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Zusendung Arzneimittel und Versand-, Zoll- und Abholkosten |
Brillen-Service
Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer ärztlich verschriebenen Brille oder Kontaktlinsen ins Ausland, senden wir Ihnen Ihre Ersatzbrille oder Kontaktlinsen vom Wohnort und übernehmen die Versandkosten an Ihren Urlaubsort. Dies gilt, falls vor Ort kein Ersatz beschafft werden kann.
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Versand Ersatzbrille oder Kontaktlinsen und Übernahme Versandkosten an Ihren Urlaubsort |
Haustierrückhol-Service
Wegen einer Erkrankung, Verletzung oder Tod können Sie das von zu Hause mitgenommene Haustier (Hund, Katze) nicht mehr versorgen, dann organisieren wir dessen Rücktransport zum Wohnort oder zu einem Tierheim am Wohnort und übernehmen die Kosten.
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organisieren Rücktransport von Hund oder Katze und Kostenübernahme |