Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung ist ein zusätzlicher Schutz für Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs. Bei Abschluss dieser Insassenunfall-Versicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Insassen Ihres Autos bei einem Unfall verletzt oder getötet werden.
Mit der Insassenunfall-Versicherung können Sie die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Personenschäden durch Unfälle für sich als Fahrer und alle Insassen aufstocken. Interessant wird dies insbesondere bei unverschuldeten Unfällen. Als Unfall gilt dabei ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis mit unfreiwilliger Gesundheits- schädigung. Versicherungsschutz besteht sowohl während der Fahrt (auch mit einem Anhänger), als auch beim Beladen, Entladen und beim Einsteigen und Aussteigen.
Wann leistet die Insassenunfall-Versicherung?
- Unfälle, die durch ein unabwendbares Ereignis verursacht werden, z.B. Tiere auf Fahrbahn.
- Unfälle, die durch Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung verursacht werden und dieser mangels Vermögens nicht zahlen kann.
- Unfälle, bei denen der Verursacher des Unfalls Fahrerflucht begeht und nicht ausfindig gemacht werden kann.
- Unfälle im Ausland, wo die Kfz-Haftpflicht des Verursachers aufgrund niedriger Versicherungssummen im Ausland wenig zahlt.
- Unfälle mit Eigenverursachung, wo der Fahrer bleibende Schäden davon trägt, die die Krankenversicherung nicht trägt.
Bei Ineas können Sie zwischen den folgenden beiden Kombinationen von Versicherungssummen wählen:
- Tod 15.000 €, Invalidität 30.000 €
- Tod 30.000 €, Invalidität 60.000 €
Die Insassenunfall-Versicherung wird nach dem Pauschalsystem angeboten. Das bedeutet, dass alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert sind. Auf jeden versicherten Insassen fällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der vereinbarten Versicherungssumme. Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50% und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden gekommen sind.
Die
Leistungen der Insassenunfall-Versicherung werden nicht auf die Leistungen von anderen Versicherungen angerechnet. Das bedeutet die Unfallversicherung zahlt zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Krankenversicherung. Genaue Angaben zu den Leistungen bei Invalidität und zu den Leistungen bei Tod finden Sie
unter Punkt A.4.4. unserer Verbraucher- informationen.