Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sichert Sie als Teilnehmer im Straßenverkehr im Schadenfall finanziell ab. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn ein Fehlverhalten im Straßenverkehr geahndet werden soll. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Gerichtsverfahren oder um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, wie z.B. die Haftpflichtversicherung. Dennoch ist der Abschluss der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll und kann von Ihnen als Zusatzprodukt gegen eine geringe Prämie abgeschlossen werden. Die entsprechende Versicherungsprämie wird Ihnen im Prämienrechner online angezeigt. Je Rechtsschutzfall besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 500.000 Euro.
Im Straßenverkehr bewegt sich jeder beinahe täglich. Damit drohen viele rechtliche Probleme, z.B. fordern Sie nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld, ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid wird Ihnen zugeschickt oder ein Streit mit der Werkstatt muss geklärt werden. Oft wird der Gang zum Gericht notwendig. Solche Streitigkeiten ziehen meist hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach sich. Hier hilft Ihnen unsere Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit fachkundigem Rat und einem guten Anwalt.
Versicherungsschutz in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besteht für Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Motorfahrzeug, sowie für Anhänger. Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, berechtigte Fahrer oder berechtige Insasse des versicherten Fahrzeugs. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, Insasse, Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Verkehr versichert.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtssschutzversicherung (ARB 2009) finden Sie hier am
Ende unserer Versicherungsbedingungen ab Seite 46.