Auslandsschaden-Schutz-Versicherung
Mit der Auslands-Schaden-Schutzversicherung sind Sie gegen unverschuldete Unfälle im Ausland versichert. Die Auslands-Schaden-Schutzversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie gegen einen Mehrbetrag abschließen können.
Oftmals reicht die normale Kfz-Haftpflichtversicherung nicht aus, wenn man im Ausland einen Unfall hat. Häufig ist der Unfallgegner gar nicht oder nur unzureichend versichert. In manchen Urlaubsländern sind die Leistungen der Versicherer auch recht gering. Die Verhandlungen mit der ausländischen Versicherung können zudem langwierig sein und enden nicht selten vor Gericht. Hier tritt die Auslands-Schaden-Schutz-Versicherung ein, die sich am deutschen Rechtssystem orientiert.
Im Prinzip wird der ausländische Schadenverursacher so gestellt als sei er bei der Ineas haftpflichtversichert. Sie als geschädigter Autofahrer können nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland Ihre Ansprüche aus Personen- und Sachschäden direkt bei der Ineas geltend machen. Wir leisten bis zu der mit Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Höhe: 100 Millionen pauschal für Sachschäden und maximal 8 Millionen für Personenschäden.
Die Auslandsschaden-Schutz-Versicherung kann nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden.Ein eventuell mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger (einschließlich der Ladung) sind ebenfalls versichert. Die Auslandsschaden-Schutz-Versicherung gilt für Unfälle in Europa, sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsvereinigung gehören. Versicherungsschutz besteht für die ersten 12 Wochen einer Auslandsreise.
Weitere Informationen zum Thema "Reisen ins Ausland" und Versicherungsschutz im Ausland
(internationale Versicherungsbestätigung) finden Sie auf unserer Webseite. Vielen Autofahrern ist dies als sogenannte "grüne Karte" noch ein Begriff