Ineas > Motorrad-Produktinformationen > Haftpflichtversicherung

Motorrad-Haftpflichtversicherung

Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, d.h. jeder der ein Fahrzeug besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass, wenn Sie schuldhaft einen Schaden verursachen als Schadenersatzpflichtiger den Schaden nicht selbst bezahlen müssen. Somit erhalten die Verkehrsopfer auf jeden Fall Schadenersatz. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung wehrt überdies unberechtigte Ansprüche ab.
Vom Gesetzgeber sind die Mindest-Versicherungssummen in Deutschland von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden  und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgeschrieben.

Die Leistungen im Überblick

Leistungen Details
Deckungssumme 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden jedoch max. 8 Millionen Euro je geschädigte Person.
Unterbrechung der Versicherung Sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag unterbrechen, stufen wir Sie mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die Sie vor der Unterbrechung hatten, bei Wiederaufnahme des Vertrages ein. Die Unterbrechung darf zwischen 6 Monaten und 7 Jahren liegen.
SchadenService 24h-Schadenmeldung
SF-Klassen Ab SF- Klasse 9 bezahlen Sie nur noch 22,5 Prozent der Prämie.
fragen
Haben Sie
eine Frage?
Wir helfen Ihnen.
comment

Kunden-Zitate

Hier klicken Hier klicken!

video

Hilfs-Videos

Hier klicken Hier klicken!