Motorrad-Haftpflichtversicherung
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, d.h. jeder der ein Fahrzeug besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. So wird sichergestellt, dass, wenn Sie schuldhaft einen Schaden verursachen als Schadenersatzpflichtiger den Schaden nicht selbst bezahlen müssen. Somit erhalten die Verkehrsopfer auf jeden Fall Schadenersatz. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung wehrt überdies unberechtigte Ansprüche ab.
Vom Gesetzgeber sind die Mindest-Versicherungssummen in Deutschland von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgeschrieben.
Die Leistungen im Überblick
| Leistungen |
Details |
| Deckungssumme |
100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden jedoch max. 8 Millionen Euro je geschädigte Person. |
| Unterbrechung der Versicherung |
Sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag unterbrechen, stufen wir Sie mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die Sie vor der Unterbrechung hatten, bei Wiederaufnahme des Vertrages ein. Die Unterbrechung darf zwischen 6 Monaten und 7 Jahren liegen. |
| SchadenService |
24h-Schadenmeldung |
| SF-Klassen |
Ab SF- Klasse 9 bezahlen Sie nur noch 22,5 Prozent der Prämie. |